Recht und Pflicht

„Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Wildtiere nur dann vorübergehend aufgenommen werden, wenn sie verletzt, krank oder aber tatsächlich hilflos sind."

Grundsätzlich besteht für alle wildlebenden Greifvögel und Eulen ein Inbesitznahme- und Aneignungsverbot. Daher dürfen verletzte Tiere nur aufgenommen werden, um sie an fachkundige Stellen (Falknereien, Tierauffangstationen, Tierärzte) weiterzuleiten.

Wenn Sie dennoch versuchen, einen verletzten Greifvogel zu füttern und zu pflegen, denken Sie bitte daran, dass Greifvögel Nahrungsspezialisten sind. Ihr natürliches Futter ist genau ausbalanciert. Wenn Sie Fragen zur richtigen Pflege und zum Futter haben, können Sie sich gerne an uns wenden.